Vorsorgewaage

Grenzförderquote beim Altersvorsorgedepot: Warum der nächste Euro weniger bringt

Veröffentlicht am 27. Oktober 2026 · Rechtsstand: Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156; Förderregeln ab Beitragsjahr 2027

Die Frage kommt ab 2027 in jedem Beratungsgespräch: Wie viel soll in das Altersvorsorgedepot? Die naheliegende Antwort — „so viel wie gefördert wird, also 1.800 € im Jahr" — ist in vielen Fällen falsch. Nicht, weil die Förderung schlecht wäre, sondern weil sie nicht gleichmäßig verteilt ist.

Entscheidend ist nicht, wie hoch die Förderung insgesamt ausfällt, sondern was der jeweils nächste Euro noch bringt. Diese Grenzförderquote fällt an einer scharfen Kante — und die liegt tiefer, als die meisten Tabellen zeigen.

Die Staffel der Grundzulage

Die Grundzulage ist zweistufig aufgebaut (§ 84 S. 1 EStG n.F.):

Eigenbeitrag im Jahr Grundzulage je Euro Norm
die ersten 360 € 50 Cent § 84 S. 1 Nr. 1
von 360 € bis 1.800 € 25 Cent § 84 S. 1 Nr. 2
über 1.800 € nichts —

Daraus folgt die erste von drei Zahlen, die man im Kopf haben sollte:

30 € im Monat. Bei 360 € Jahresbeitrag halbiert sich die Zulagen-Grenzquote von 50 auf 25 Cent je Euro.

Der Mindesteigenbeitrag liegt bei 120 € im Jahr (§ 86 EStG n.F.) — eine harte Schwelle ohne anteilige Kürzung. Wer darunter bleibt, bekommt nichts.

Was die Kinderzulage daraus macht

Die Kinderzulage beträgt 100 % des Eigenbeitrags, gedeckelt bei 300 € je Kind (§ 85 Abs. 1 S. 1 EStG n.F.). Bei zwei Kindern sind die ersten 300 € des Jahresbeitrags deshalb außerordentlich wertvoll — hier gerechnet für einen Alleinstehenden, 40 Jahre, zu versteuerndes Einkommen 45.000 €:

Jahresbeitrag Zulage Gesamtförderung Förderquote
300 € 750 € 750 € 250,0 %
360 € 780 € 780 € 216,7 %
600 € 840 € 840 € 140,0 %
1.200 € 990 € 990 € 82,5 %
1.800 € 1.140 € 1.140 € 63,3 %
2.100 € 1.140 € 1.140 € 54,3 %

Zwei Dinge fallen auf.

Erstens: Die ersten 300 € bringen 2,50 € Förderung je eingezahltem Euro. Die darauf folgenden 1.500 € bringen 26 Cent je Euro. Das ist nicht ein bisschen weniger, sondern ein Zehntel.

Zweitens: Zwischen 1.800 € und 2.100 € ändert sich die Förderung um keinen Cent. Die Förderquote sinkt trotzdem — allein durch den höheren Beitrag im Nenner. Das ist die zweite Zahl:

150 € im Monat. Bei 1.800 € Jahresbeitrag endet die Förderung. Jeder weitere Euro ist ungefördert und wäre im freien Depot flexibler angelegt — ohne Verfügungsbeschränkung und ohne die Rückzahlungspflicht bei schädlicher Verwendung (§ 93 EStG).

Der Denkfehler, der in der Beratung teuer wird

Bisher stand in den Tabellen immer nur die Zulage. Nun kommt der Sonderausgabenabzug hinzu: 1.800 € zuzüglich der zustehenden Zulage (§ 10a Abs. 1 S. 1 EStG n.F.), und die Günstigerprüfung erfolgt von Amts wegen. Dieselbe Rechnung für einen Alleinstehenden ohne Kinder:

Jahresbeitrag Zulage Zusätzliche Erstattung Gesamtförderung Förderquote
360 € 180 € 0 € 180 € 50,0 %
600 € 240 € 39 € 279 € 46,5 %
1.200 € 390 € 136 € 526 € 43,8 %
1.800 € 540 € 232 € 772 € 42,9 %

Und hier wird es gefährlich: Die Gesamtförderungskurve ist nahezu flach. Von 360 € auf 1.800 € bringt jeder zusätzliche Euro noch 41 Cent — kaum weniger als die 50 Cent am Anfang. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 80.000 € kippt das Bild vollständig: Dort bringen die Euros oberhalb von 360 € sogar 52,5 Cent je Euro, mehr als die Grundzulage der ersten Stufe.

Wer die Beitragsempfehlung an der Gesamtförderung ausrichtet, landet deshalb bei gut verdienenden Mandanten regelmäßig bei 1.800 € im Jahr. Der Knick bei 360 € verschwindet aus der Kurve.

Das ist rechnerisch richtig und beraterisch falsch. Zulage und Erstattung sind nämlich nicht dasselbe Geld:

Für die Frage „geförderter Vertrag oder freies Depot?" ist deshalb allein die Zulagen-Grenzquote maßgeblich. Die liegt unabhängig von Einkommen und Kinderzahl bei 360 € im Jahr. Das ist die dritte Zahl — und die einzige, die man wirklich braucht.

Was daraus für die Empfehlung folgt

Eine Faustregel, die in drei Zeilen passt:

  1. Mindestens 120 € im Jahr, sonst keine Förderung (§ 86 EStG n.F.).
  2. 360 € im Jahr (30 €/Monat) sind der Punkt, bis zu dem sich jeder Euro am stärksten lohnt. Mit Kindern umso mehr.
  3. Darüber ist die Entscheidung offen und gehört begründet: Der geförderte Vertrag bringt noch 25 Cent Zulage je Euro, das freie Depot bringt Flexibilität, keine Verfügungsbeschränkung und keine Rückzahlungspflicht.

Punkt 3 ist keine Ausrede, sondern der Kern: Welche Seite überwiegt, hängt vom Anlagehorizont, von der Liquiditätslage und von der erwarteten Steuerbelastung im Alter ab. Genau diese Abwägung verlangt § 61 VVG als Begründung des Rates — nicht nur die Dokumentation, dass beraten wurde.

Zwei Punkte, die das BMF noch klären muss

Zahlen aus der Übergangszeit müssen ihre offenen Fragen mitnennen, sonst sind sie als Beratungsgrundlage unbrauchbar. Zwei Punkte des Anwendungsschreibens sind noch nicht entschieden:

Beide Annahmen sind in unserem Rechner umschaltbar und werden in jeder gespeicherten Berechnung mit dem Modellstempel festgehalten. Wenn das BMF anders entscheidet, lässt sich nachvollziehen, auf welcher Grundlage ein Rat gegeben wurde — und das ist bei einem Gesetz im ersten Beitragsjahr nicht die Ausnahme, sondern der Normalfall.

Rechengrundlage

Alle Zahlen in diesem Beitrag sind mit derselben Engine erzeugt, die auch im Rechner läuft: Beitragsjahr 2027, Alter 40, unmittelbare Berechtigung, kein Berufseinsteigerbonus, Grundtarif (keine Zusammenveranlagung), Kinderzulage beiden Kindern zugeordnet. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bleiben in der Günstigerprüfung außer Betracht.

Mit eigenen Zahlen nachrechnen

Der Beispielfall rechnet live und ohne Anmeldung – dieselbe Engine, die auch die Zahlen in diesem Beitrag erzeugt hat.

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